Erst einmal Überblick und Zugang sichern
Nach einem Todesfall müssen Angehörige nicht sofort die gesamte Wohnung räumen. Sinnvoll ist zunächst, wichtige Unterlagen, Schlüssel und persönliche Dokumente zu sichern und den Zustand der Räume festzuhalten. Prüfen Sie, ob Haustiere, verderbliche Lebensmittel oder laufende Geräte Aufmerksamkeit benötigen. Wenn mehrere Personen beteiligt sind, stimmen Sie ab, wer Zugang hat und welche Entscheidungen zunächst warten können. Eine geordnete Bestandsaufnahme schafft Orientierung und verhindert, dass Erinnerungsstücke oder wichtige Papiere versehentlich mit entsorgt werden.
Mietwohnung: Vertrag und Fristen klären
Bei einer Mietwohnung sollte das Mietverhältnis zeitnah geprüft und der Vermieter über den Todesfall informiert werden. Wer in den Vertrag eintritt, welche Kündigungsfristen gelten und wer Erklärungen abgeben darf, hängt von der konkreten Situation ab. Diese Fragen sind rechtlich und lassen sich nicht pauschal beantworten. Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Unsicherheit an das Nachlassgericht oder einen Rechtsanwalt und bewahren Sie Vertrag, Schriftverkehr sowie Nachweise sorgfältig auf.
Eigentum und Nachlass gemeinsam betrachten
Gehört die Wohnung oder das Haus zum Nachlass, sollten Erben zunächst klären, welche Unterlagen vorhanden sind und wer gemeinsam Entscheidungen treffen kann. Dazu zählen etwa Grundbuch- oder Darlehensunterlagen, Versicherungen und laufende Versorgungsverträge. Ein Erbschein kann in bestimmten Fällen erforderlich sein, ist aber nicht in jeder Konstellation automatisch nötig. Für verbindliche Auskünfte zu Erbrecht und Vertretungsbefugnissen sind Nachlassgericht oder Rechtsanwalt die richtigen Stellen. Eine praktische Räumung ersetzt diese Klärung nicht.
Persönliches sichten, bevor geräumt wird
Gehen Sie Raum für Raum vor und trennen Sie Dokumente, Erinnerungsstücke, Dinge zur Weitergabe und Gegenstände, über deren Verbleib noch entschieden werden muss. Legen Sie für Unklarheiten einen eigenen Bereich an und fotografieren Sie bei Bedarf den Inhalt. Stimmen Sie die Auswahl mit den weiteren Angehörigen ab, bevor größere Mengen bewegt werden. So bleibt Zeit für persönliche Entscheidungen, während organisatorische Schritte parallel vorbereitet werden können. Eine professionelle Sortierung kann entlasten, ohne Ihnen Entscheidungen abzunehmen.
Räumung, Übergabe und nächste Schritte
Ist geklärt, was bleiben soll, kann die Räumung geplant werden. Umfang, Zugänglichkeit und gewünschte Zusatzleistungen wie Reinigung oder kleinere Renovierungsarbeiten bestimmen den Ablauf. Prüfen Sie vorab, ob Keller, Dachboden, Garage oder Nebenräume dazugehören und bis wann die Räume übergeben werden sollen. Lassen Sie den Zustand nach Abschluss dokumentieren und vereinbaren Sie die Schlüsselübergabe. Bei Bedarf koordiniert NachlassService24 die praktischen Arbeiten in Lübeck, Hamburg und Schleswig-Holstein – abgestimmt mit Ihnen und den weiteren Beteiligten.
Häufige Fragen
Passende Leistungen & Seiten
Hinweis: NachlassService24 übernimmt praktische Dienstleistungen und die organisatorische Koordination. Wir sind kein Nachlassverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker oder Rechtsanwalt und erbringen keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Nachlassgericht oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
